Karysche Gesetze

Das Wohl und Wehe aller Geschöpfe liegt im Ermessen der fünf Elementargötter, wer dies nicht glaubt, der hat es für sich zu behalten oder wird zum rechten Glauben erzogen.

Es herrschen die zwei Könige. Ihr Wort ist Gesetz und kann nur durch den Willen der Götter aufgehoben werden. Sind die Könige uneins in ihrer Entscheidung, so wird ein Gottesurteil herbeigeführt. Die Könige ernennen Stellvertreter. Diese vertreten die königliche Autorität in den Baronien und Regionen des Landes.

Das Leben eines jeden Bürgers von Karys steht unter dem Schutz der Könige. Das Töten eines Karysianers ist also ein direkter Angriff auf die Könige und wird entsprechend geahndet. Ein Ork kann niemals Bürger sein.

Das Leben eines jeden Gastes in Karys steht unter dem Schutz der Könige, ob es sich um einen Gast handelt, entscheiden die Götter. Ein Ork kann niemals Gast sein.

Ein Ork darf keine Waffe tragen, die länger als sein Unterarm ist.  Ein Ork ist von seinem Eigentümer an einer Leine zu führen die nicht länger als der Ork ist. Der Eigentümer haftet für die Taten des Orks.

Ein Ork, der durch die Bürgerrechte in einem der Ostländer nachweisen kann, dass er ein gesittetes Leben führt, darf sich selbst an der Leine führen. Für die Taten des Orks haftet die Regierung, welche die Bürgerrechte vergeben hat.

Herrenlose Orks haben keine Rechte und dürfen nach Belieben behandelt werden. Herrenlose Orks mit Waffen gelten als Gefahr für das Land und sind von jedem Bürger und Gast in Karys tot oder lebendig der sicheren Obhut der Könige zu übergeben. Die Könige entschädigen den Überbringer für seinen Aufwand.

Jede Siedlung in Karys existiert nur durch die Gnade und das Wohlwollen der Götter. Wer eine Siedlung verschmutzt oder beschädigt, lehnt sich damit gegen die Götter auf. Er wird zur Beseitigung des Schadens oder der Verschmutzung herangezogen und muss vor den Göttern Buße tun.

 

Blutmagie, Nekromantie, Dämonologie und jegliche Form von Beherrschungszaubern dürfen ausschließlich von Magiern ausgeübt werden, die eine akademische Ausbildung von mindestens fünf Jahren genossen haben. Einen entsprechenden, gesiegelten Nachweis hat der Magier stets bei sich zu führen.

Ein Baron bzw. seine Vertreter sind ermächtigt, Ländereien zur Besiedlung oder Bewirtschaftung auch an Siedler zu vergeben, die noch keine karyschen Bürger sind. Dies gilt insbesondere, wenn diese durch den Krieg verwaist sind. Dabei ist die Besiedlung oder Bewirtschaftung durch Orks ausgeschlossen! Siedler müssen jedoch mit sofortiger Wirkung den Zehnt entrichten. Siedler, die bisher keine karyschen Bürger und auch keine Orks sind, erhalten nach drei Jahren ohne Weiteres die karysche Bürgerschaft mit allen Rechten und Pflichten.

Jeder karysche Bürger unterliegt der allgemeinen Wehrpflicht und kann in Zeiten der Gefahr zum Dienst an der Waffe einberufen werden.